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Datenschutzverordnung


DSGVO – muss ich als Kleinunternehmer was tun? Oh, ja. Nur weil man Kleinunternehmer ist, ist man nicht befreit vom Datenschutz. Denn schließlich haben auch Kunden des Kleinunternehmers ein Recht, dass ordentlich mit seinen personenbezogenen Daten umgegangen wird. Welche Daten hat denn so ein Selbständiger, bzw. Kleinunternehmer? Das hängt ganz von der Branche ab. Das können ganz normale Kontaktdaten der Kunden sein bis hin zu Gesundheitsdaten bei einem Therapeuten oder Arzt. Und entsprechend dieser Datenklassifizierung haben die Kunden entsprechend Anspruch auf Schutz. Des weiteren hat der Kleinunternehmer auch Daten von Ansprechpartner der Lieferanten. Und, wenn er ein oder mehrere Angestellte hat, dann hat er auch von diesen schützenswerte Daten. Da kommen schnell recht viele zusammen. Und wie geht nun so ein Kleinunternehmer, dessen Beruf nicht der Datenschutz ist, damit um? Da empfehle ich immer etwas ganz pragmatisches. Das DSGVO-Komplettpaket der interev. Da ist eine Checkliste drin, die dem Unternehmer durch die Formulare führt, eben diese Formulare, ein individueller Check der Datenschutzerklärung auf der Internetseite und 4 Filme als Tutorial. Damit hat der Kleinunternehmer einen guten Basisschutz. Weitere Infos unter www.dsgvo-paket.de

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